Willkommen bei Uptrends („Uptrends“, „wir“, „unser(e)“ oder „uns“). Diese Software-Dienstleistungsvereinbarung enthält die gesetzlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Ihre Nutzung von und Zugriff auf www.uptrends.com und alle zugehörigen oder lokalen Websites (die „Website“) sowie unsere Vertreter, Software, Dokumentationen, Foren und Inhalte (wie im Folgenden definiert und zusammen „Software Services“) regeln. Bitte lesen Sie diese Dienstleistungsvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie unsere Services nutzen. Da dies eine bindende rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Uptrends BV ist, drucken Sie sich bitte ein Exemplar dieser Vereinbarung für Ihre Unterlagen aus.
DIESE DIENSTLEISTUNGSVEREINBARUNG (die „Vereinbarung“) wird von und zwischen Uptrends GmbH (“Uptrends”) und Ihnen oder dem Unternehmen oder dem Rechtsträger, das bzw. den Sie vertreten („Kunde“ oder „Sie“), an dem Tag eingegangen und tritt in Kraft, an dem Sie sie „AKZEPTIEREN“ (das „Datum des Inkrafttretens“). Außer mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung ist es Ihnen nicht gestattet, auf die Services zuzugreifen, wenn Sie ein direkter Mitbewerber von uns sind.
BITTE FÜHREN SIE EINEN BILDLAUF DURCH UND LESEN SIE DIE GESAMTEN FOLGENDEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE AUF „AKZEPTIEREN“ ODER ÄHNLICHE SCHALTFLÄCHEN KLICKEN ODER DIE SOFTWARE SERVICES (IM FOLGENDEN DEFINIERT) INSTALLIEREN ODER NUTZEN. DIESE VEREINBARUNG IST EIN RECHTLICH BINDENDER VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND UPTRENDS UND LEGT DIE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FEST, DIE IHRE NUTZUNG DER SOFTWARE SERVICES REGELN. INDEM SIE AUF EINE „AKZEPTIEREN“- ODER ÄHNLICHE SCHALTFLÄCHE KLICKEN ODER INDEM SIE DIE SOFTWARE SERVICES NUTZEN, AKZEPTIEREN UND BEFOLGEN SIE DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, WIE SIE IHNEN DARGELEGT WERDEN. UPTRENDS KANN DIESE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON ZEIT ZU ZEIT AKTUALISIEREN. IHRE FORTGESETZTE NUTZUNG DER SOFTWARE SERVICES STELLT IHRE AKZEPTANZ DER AKTUALISIERTEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DAR. JEGLICHE ANDEREN ÄNDERUNGEN, ZUSÄTZE ODER LÖSCHUNGEN AN DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DURCH SIE WERDEN VON UPTRENDS NICHT AKZEPTIERT UND WERDEN NICHT TEIL DIESER VEREINBARUNG SEIN.
1. Bereitstellung von Software Services.
Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung wird Uptrends bestimmte Software Services (die „Software Services“) sowie Nutzerdokumentationen von Uptrends zur Nutzung der Software Services („Dokumentation“) für Kunden und bestimmte Einzelpersonen oder Rechtsträger bereitstellen, die autorisiert sind, die Software Services zu nutzen („Autorisierte Nutzer“). Uptrends gewährt Kunden hiermit während der Vertragsdauer (im Folgenden definiert) ein eingeschränktes, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht und eine ebensolche Lizenz, auf die Software Services und Dokumentation gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Vereinbarung zuzugreifen und diese zu nutzen. Um Zweifel auszuschließen: Alle Installationsanweisungen oder Dokumentationen für Endnutzer, die nicht von Uptrends erstellt oder bereitgestellt wurden, alle Online-Community-Websites, Feedback oder sonstigen anderen Online- oder nicht offiziellen Foren stellen keine Dokumentation dar.
2. Evaluierungsvereinbarung für Software Services.
Sofern die Software Services und Dokumentation dem Kunden zu Evaluierungszwecken bereitgestellt werden, gewährt Uptrends dem Kunden eine nicht exklusive, eingeschränkte, gebührenfreie, nicht übertragbare Evaluierungslizenz, um die Software Services nur zur Evaluierung vor einem Kauf zu nutzen („Evaluierungslizenz“). Die Evaluierungslizenz erlischt nach unserem eigenen Ermessen mit dem Enddatum des zuvor festgesetzten Evaluierungszeitraums oder sofort nach Benachrichtigung durch Uptrends. Ungeachtet jeder anderen hierin enthaltenen Bestimmung werden gemäß einer Evaluierungslizenz gelieferte Software Services dem Kunden „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ und ohne Schadenersatzleistung, Kundendienst oder Gewährleistung jeglicher Art, ausdrücklich oder stillschweigend, bereitgestellt. Außer in dem Maß, wie diese Bedingungen mit den in diesem Abschnitt dargelegten spezifischen Evaluierungsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten alle anderen Bedingungen dieser Dienstleistungsvereinbarung für die Software Services unter einer Evaluierungslizenz.
3. Pflichten des Kunden, Lizenzbeschränkungen.
Der Kunde (i) ist verantwortlich für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch sich und seine autorisierten Nutzer; (ii) ist allein verantwortlich für die Korrektheit, Qualität, Integrität und Rechtmäßigkeit der Kundendaten (im Folgenden definiert) sowie für die Mittel in Bezug auf Erlangung der Kundendaten; (iii) wird die Nutzung und den Zugang zu den Software Services anderen Individuen nicht bereitstellen, verfügbar machen oder erlauben, außer wie in den hierin dargelegten Bedingungen und der Kunde übernimmt die Verantwortung hinsichtlich jeglicher nicht autorisierter Aktivitäten bei den Software Services; (iv) wird die Software Services nicht verkaufen, wiederverkaufen, vermieten oder zum Leasing anbieten; (v) wird die Software Services nicht modifizieren, übersetzen, einem Reverse Engineering unterziehen bzw. nachbauen, dekompilieren, disassemblieren, abgeleitete Werke erzeugen oder auf sonstige Weise versuchen, den Quellcode der Software Services abzuleiten; (vi) wird keine Eigentümerhinweise oder -kennzeichnungen von den Software Services entfernen; (vii) wird die Software Services nicht lizenzieren, um die Software Services hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionalität zu überwachen oder um sie für ein Benchmarking oder sonstige wettbewerbliche Zwecke zu nutzen, wenn der Kunde (oder einer seiner autorisierten Nutzer) ein direkter Mitbewerber von Uptrends oder seinen verbundenen Rechtsträgern ist; (viii) wird die Software Services nicht nutzen, um verletzendes, beleidigendes, ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern oder zu übertragen oder Material zu speichern oder zu übertragen, das gegen die Datenschutzrechte Dritter verstößt; (ix) wird die Software Services nicht nutzen, um bösartigen Code zu speichern oder zu übertragen und (x) wird nicht auf die Integrität oder Leistung der Software Services einwirken oder diese stören.
4. Gebühren und Bezahlung.
Alle eingereichten Aufträge werden als rechtskräftig erachtet. Gebühren sind fällig und zahlbar wie auf der Website beschrieben oder wie Ihnen auf sonstige Weise während des Auftragsverfahrens mitgeteilt wird. Gebühren für einen Verlängerungszeitraum werden zu den dann gültigen Standardpreisen von Uptrends berechnet oder sofern anwendbar, wie auf sonstige Weise auf der Website dargelegt oder Ihnen durch Uptrends mitgeteilt wird. Wenn der Kunde nicht gemäß den Zahlungsbedingungen bezahlt, kann Uptrends nach eigenem Ermessen (i) die Bereitstellung der Software Services zeitweilig aussetzen, bis der Kunde seinen ausstehenden Verpflichtungen nachgekommen ist, oder (ii) diese Vereinbarung wegen Verstoßes kündigen. Sofern nicht anders angegeben soll die Zahlung gemäß dieser Vereinbarung in der Währung Euro erfolgen. Außer wenn anderweitig in diesen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen, sind Gebühren nicht erstattungsfähig.
5. Upgrade Ihres Accounttyps.
Kunden können zu jeder Zeit während der Vertragsdauer eine Hochstufung (ein „Upgrade“) auf einen anderen Uptrends-Accounttyp vornehmen. Die Änderung des Accounttyps tritt umgehend in Kraft. Nach einem Upgrade des Accounttyps werden die zusätzlichen Gebühren, die gemäß dem hochgestuften Accounttyp für die verbleibende Zeit der geltenden Vertragsdauer fällig sind, dem Kunden in Rechnung gestellt. Der fällige und ausstehende Betrag für den hochgestuften Accounttyp wird durch den Betrag vermindert, den der Kunde bereits für die gültige Vertragsdauer bezahlt hat, wenn es sich um eine jährliche Lizenz handelt. Bei einem hochgestuften Accounttyp, der monatlich verlängert wird, werden dem Kunden die Gebühren, die für den hochgestuften Accounttyp fällig sind, zu Beginn des Verlängerungszeitraums berechnet.
6. Automatische Verlängerung
ERFOLGT DIE AKTIVIERUNG EINES UPTRENDS ACCOUNTS ALS ABONNEMENT, ERFOLGT ZUM ABLAUF DER RECHNUNGSPERIODE DIE AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG DES ACCOUNTS MIT GLEICHEM LEISTUNGSUMFANG UND BELASTUNG DES KUNDEN FÜR EINEN WEITEREN NUTZUNGSZEITRAUM VON ZWÖLF (12) MONATEN AB VERLÄNGERUNGSDATUM, UNABHÄNGIG VON DER VEREINBARTEN RECHNUNGSSTELLUNGSKADENZ UND ES SEI DENN, EINE DER BEIDEN PARTEIEN HAT MINDESTENS NEUNZIG (90) TAGE VOR ENDE DER AKTUELLEN VERLÄNGERUNGSPERIODE DES ACCOUNTS EINE KÜNDIGUNG AUSGESPROCHEN. DIESE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH ERFOLGEN UND SCHRIFTLICH DURCH UPTRENDS BESTÄTIGT WERDEN. Uptrends behält sich das Recht vor, die Gebühren für einen solchen Verlängerungszeitraum nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung dem Kunden gegenüber zu erhöhen. In dem Fall wird die Gebührenerhöhung mit Verlängerung und danach in Kraft sein. Eine solche Gebührenerhöhung wird nicht mehr als zehn Prozent (10 %) pro Einheit über der Gebührenstufe des relevanten Service der direkt vorangehenden Vertragsdauer betragen, es sei denn, die Gebühren einer solchen vorangehenden Vertragsdauer waren im zugehörigen Auftragsformular als Rabatt-, Mehrjahres-, einmaliger oder Aktionspreis gekennzeichnet.
7. Bestellaufträge
Wenn der Kunde ein Dokument für den Bestellauftrag oder eine Auftragsnummer benötigt, muss der Kunde (i) die Auftragsnummer zur Zeit des Kaufs bereitstellen und (ii) zustimmen, dass die Geschäftsbedingungen, die eventuell mit einem Kundenbestellauftrag einhergehen, nicht für diese Vereinbarung gelten und dass solche Auftragsbedingungen nichtig sind.
8. Steuern.
Die Gebühren enthalten keine Steuern. Der Kunde wird Uptrends alle Steuern, die aus den in dieser Vereinbarung genannten Transaktionen entstehen, bezahlen oder erstatten. Ist der Kunde verpflichtet, Steuern für Zahlungen gemäß dieser Vereinbarung einzubehalten, wird der Kunde Uptrends den Bruttobetrag bezahlen, sodass Uptrends fällige Beträge voll und ohne jegliche Abzüge erhält. Der Kunde stellt Uptrends Unterlagen bereit, aus denen hervorgeht, dass die Steuern den entsprechenden Steuerbehörden bezahlt wurden. „Steuern“ bedeutet alle Umsatz-, Mehrwert-, Gebrauchs- und sonstigen Steuern (außer Steuern auf die Erträge von Uptrends), Export- und Importgebühren, Zollgebühren und ähnliche Gebühren, die von einer Regierung oder sonstigen Behörde auferlegt werden. Der Kunde bestätigt hiermit, dass Uptrends sich auf den Namen und die Adresse, die vom Kunden an Uptrends übermittelt werden, wenn der Kunde den Gebühren für die Software Services oder in Zusammenhang mit der Bezahlungsmethode des Kunden zustimmt, als Lieferort zu Verkaufssteuer- und Einkommenssteuerzwecken oder für Umsatzsteuerzwecke als Ort, an dem der Kunde sein Unternehmen registriert hat, verlassen kann.
9. Vertragsdauer und Kündigung und Richtlinie zur lauteren Nutzung
Sofern nicht vorher in Einklang mit diesem Abschnitt gekündigt, tritt diese Vereinbarung mit dem Datum des Inkrafttretens in Kraft und ist bis Ende des im für die Software Services zugehörigen Angebot oder Auftragsformular angegebenen Zeitraums gültig (die „erste Service-Vertragsdauer“) und wird automatisch für die gleiche Vertragsdauer wie die erste Service-Vertragsdauer verlängert (jede Verlängerung ist ein „Verlängerungszeitraum“, zusammen mit der Service-Vertragsdauer die „Vertragsdauer“), sofern nicht eine der Parteien mindestens neunzig (90) Tage vor Auslaufen der dann aktuellen Vertragsdauer eine Kündigung fordert. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei mit neunzig (90) Tagen Frist bei einem wesentlichen Verstoß seitens der anderen Partei gekündigt werden, wenn ein solcher Verstoß nach Ablauf des Zeitraums von neunzig (90) Tagen nicht ausgeräumt ist, oder sie kann umgehend von eine der Parteien gekündigt werden, wenn die andere Partei Konkurs erleidet oder andere Verfahren in Zusammenhang mit einer Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zum Nutzen von Kreditoren unterläuft, der Kunde gegen die Urheberrechte von Uptrends verstößt oder sich diese widerrechtlich aneignet oder gegen die hierin dargelegten Lizenzeinschränkungen oder Vertraulichkeitsbestimmungen verstößt. Eine Kündigung enthebt den Kunden nicht der Pflicht, Uptrends alle Gebühren oder anderen aufgelaufenen oder zahlbaren Beträge vor dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu bezahlen. Die Abschnitte 3 bis 14 und 16 bestehen nach jeder Kündigung oder nach dem Auslaufen dieser Vereinbarung fort.
UPTRENDS HAT DAS ABSOLUTE UND EINSEITIGE RECHT, NACH EIGENEM ERMESSEN NUTZERN DIE NUTZUNG VON UND DEN ZUGANG ZU ALLEN ODER TEILEN DER PRODUKTE UND SERVICES VON UPTRENDS ZU VERWEIGERN, VON DENEN UPTRENDS DER ANSICHT IST, DASS SIE DIE PRODUKTE ODER SERVICES VON UPTRENDS AUF EINE WEISE VERWENDEN, DIE VON UPTRENDS VERNÜNFTIGERWEISE NICHT BEABSICHTIGT WAR ODER DIE EINEN VERSTOSS GEGEN GESETZE DARSTELLT. DIES BEINHALTET, IST JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, DIE AUSSETZUNG ODER KÜNDIGUNG DES NUTZER-ACCOUNTS BEI UPTRENDS UND DER LIZENZ, PRODUKTE ODER SERVICES VON UPTRENDS ZU NUTZEN. Produkte oder Services von Uptrends sind dafür entwickelt, die Bedürfnisse bestimmter Nutzertypen wie etwa kleine und mittlere sowie Fortune-500-Unternehmen zu erfüllen. Wenn Sie ein Produkt oder einen Service von Uptrends gekauft haben, das bzw. der nicht für Ihre tatsächliche Anwendung geeignet ist, kann Uptrends von Ihnen fordern, zum angemessenen Produkt oder Service von Uptrends zu wechseln. Dies kann dazu führen, dass Sie Uptrends zusätzliche Gebühren zur Nutzung des angemessenen Produkts zahlen oder Ihre gekauften Produkte oder Services von Uptrends kündigen müssen. Ihnen werden gezahlte Gebühren für nicht genutzte Teile Ihres Uptrends-Abonnements anteilig erstattet, vorausgesetzt dass die letzte Lizenzverlängerung oder der erste Lizenzkauf weniger als 30 Tage zuvor erfolgte. Uptrends kann in eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit allgemeine Betriebspraktiken einführen oder ändern, um den Betrieb und die Verfügbarkeit von Produkten oder Services von Uptrends voll auszuschöpfen und um Missbrauch zu verhindern. Im Zuge dieser Praktiken behalten wir uns das Recht vor, unser System zu überwachen, um übermäßige Nutzung der Netzwerkressourcen, übermäßige Nutzung der CPU, Hosting unrechtmäßiger Inhalte oder Überwachung von Infrastrukturen, die unseren Virenscanner auslöst, zu identifizieren und solche technischen und sonstigen Abhilfen zu schaffen, die wir als angemessen erachten. Ihre Nutzung der Produkte und Services von Uptrends können als übermäßig erachtet werden, wenn Ihre Nutzung innerhalb eines Monats die durchschnittlichen Werte monatlicher Nutzung durch Uptrends' Kunden allgemein erheblich übersteigt. Wenn wir befinden, dass Sie gegen diese Richtlinie verstoßen haben, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen ein alternatives Preisangebot zu unterbreiten oder Produkte oder Services von Uptrends vorzuschlagen, die Ihnen erlauben, die Produkte oder Services von Uptrends weiterhin zu nutzen. Obwohl Verstöße gegen diese Richtlinie nicht häufig auftreten, behalten wir uns das Recht vor, im Falle eines Verstoßes gegen diese Richtlinie Ihre Nutzungslizenz für Produkte und Services von Uptrends sowie jede Nutzungslizenz für Software von Uptrends ohne vorherige Mitteilung zu kündigen oder auszusetzen. Wenn Uptrends denkt, dass Sie gegen unsere Richtlinie zur lauteren Nutzung verstoßen und nicht zu einem Business Service gewechselt haben, wird Uptrends dem Nutzer 30 Tage ab Datum der ersten Kommunikation gewähren, seine Daten vor Löschung des Nutzerkontos (Account) und der Daten abzurufen. Die erste Benachrichtigung wird 30 Tage vor Account-Löschung, die zweite Benachrichtigung wird 20 Tage vor Account-Löschung und die dritte und letzte Benachrichtigung wird zwei Tage vor Account-Löschung gesendet. Alle Kommunikationen werden an die E-Mail-Adresse gesendet, die mit dem Nutzer-Account verknüpft ist.
10. Kundendaten.
Uptrends willigt ein, dass die Daten und Informationen (die „Kundendaten“), die vom Kunden (oder autorisierten Nutzern des Kunden) hochgeladen und die über die Software Services gespeichert oder verarbeitet werden, von Uptrends vertraulich behandelt werden und im alleinigen Eigentum des Kunden bleiben. Der Kunde willigt ein, dass er verantwortlich für die Verwaltung und den Schutz von Sicherungen aller Kundendaten ist, die direkt oder indirekt über die Software Services verarbeitet werden. Der Kunde willigt ein, dass Uptrends nicht für die Versäumnis einer Speicherung, den Verlust oder die Beschädigung von Kundendaten verantwortlich ist. Der Kunde willigt ein, dass Uptrends und seine verbundenen Rechtsträger technische und zugehörige Informationen über den Kunden und die Nutzung der Software Services durch den Kunden erfasst und nachverfolgt, einschließlich der Internet-Protokoll-Adresse des Kunden, der vom Kunden genutzten Hardware und Software sowie verschiedene Nutzungsstatistiken, die dem notwendigen Betrieb und der Funktion der Software Services und nur internen Zwecken dienen, darunter, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, die Ermöglichung der Bereitstellung von Aktualisierungen, Kundendienst, Rechnungsstellung oder Marketingaktivitäten von Uptrends, seinen verbundenen Rechtsträgern oder Vertretern und Forschung und Entwicklung. In dem Fall, dass Uptrends aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines sonstigen gesetzlichen Zwangs verpflichtet oder angewiesen ist, Kundendaten gegenüber Dritten offenzulegen, wird Uptrends, sofern rechtlich zulässig, alle wirtschaftlich vernünftigen Schritte unternehmen, um den Kunden sofort von jeglicher relevanten Verfügung oder Grundlage zur Offenlegung zu benachrichtigen, sodass dem Kunden ermöglicht wird, selbst Schritte einzuleiten, um einem solchen Offenlegungszwang zu widersprechen, wenn der Kunde dies möchte.
11. Kundendienst
Technischer Kundendienst („Support“) wird nur für Nutzer geschäftlicher Services auf Grundlage des von Ihnen gekauften speziellen Service bereitgestellt. Kunden können zusätzliche Kundendienstleistungen erwerben, wenn diese erforderlich sind. Sollten Sie den Service anhand eines kostenlosen Accounts nutzen, stellt Uptrends Support über die Foren und Zugang zu Installationsanweisungen und sonstiger Dokumentation in Bezug auf den Service unter https://www.uptrends.de/support („Dokumentation“) bereit.
12. Vertraulichkeit und vertrauliche Informationen
Wie in dieser Vereinbarung verwendet, bedeutet „vertrauliche Informationen“ jegliche Informationen (außer Kundendaten), die von einer Partei der anderen Partei offengelegt werden, sowohl direkt als auch indirekt, schriftlich, mündlich oder durch Besichtigung dinghafter Objekte, (i) die die offenlegende Partei als vertraulich oder geschützt identifiziert oder (ii) die angemessen betrachtet aufgrund von Beschriftungen oder anderen Kennzeichen, der Umstände der Offenlegung oder des Wesens der Information selbst vertraulich oder geschützt erscheinen. Vertrauliche Informationen können auch vertrauliche Informationen oder geschützte Informationen umfassen, die einer offenlegenden Partei durch Dritte offengelegt werden, sowie alle technischen und nicht technischen Informationen, außer Kundendaten, die von einer Partei der anderen Partei offengelegt werden (einschließlich, aber nicht hierauf beschränkt, Produktinformationen, Bündel und Preise, Finanzinformationen, Marketingpläne, Geschäftsstrategien, Kundeninformationen, Daten, Forschung und Entwicklung, Software und Hardware, APIs, Spezifikationen, Designs, geschützte Formeln und geschützte Algorithmen). Die empfangende Partei wird: (a) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei vertraulich behandeln; (b) die Offenlegung solcher vertraulichen Informationen auf diejenigen seiner Mitarbeiter oder Vertreter beschränken, die eine Kenntniserfordernis solcher Informationen haben und die (z. B. als Bedingung ihrer Anstellung oder Beauftragung) durch Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes vertraulicher Informationen gebunden sind, die im Wesentlichen ähnlich denen dieser Vereinbarung sind und die sich auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei erstrecken; (c) solche vertraulichen Informationen nur zu Zwecken verwenden, zu denen sie offengelegt wurden, sofern dies hierin nicht anders festgelegt wird, und (d) soweit anwendbar, solche vertraulichen Informationen nicht modifizieren, einem Reverse Engineering unterziehen, dekompilieren, disassemblieren oder andere Werke davon erstellen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch gültige Gesetze ohne Möglichkeit eines vertraglich geregelten Verzichts oder auf andere Weise schriftlich von der offenlegenden Partei spezifiziert und gestattet. Die Einschränkungen von Abschnitt 8.1 gelten nicht für vertrauliche Informationen in dem Maß, wie diese vertraulichen Informationen (a) zum Zeitpunkt der Offenlegung frei zugänglich waren; (b) der empfangenden Partei nach Offenlegung ohne eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung frei verfügbar wurden; (c) rechtmäßig von der empfangenden Partei von Dritten ohne solche Einschränkungen empfangen wurden; (d) der empfangenden Partei, seinen Mitarbeitern oder Vertretern ohne solche Einschränkungen vor Empfang von der offenlegenden Partei bekannt waren; (e) von der empfangenden Partei unabhängig ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung entwickelt wurden; (f) Dritten allgemein ohne solche Einschränkungen durch die offenlegende Partei verfügbar gemacht wurden oder (g) aufgrund gerichtlicher Anordnung oder gesetzlicher Zwänge von der empfangenden Partei offengelegt werden müssen, vorausgesetzt dass die empfangende Partei die offenlegende Partei prompt von einer solchen Anordnung unterrichtet und alle Schutzanordnungen, denen eine solche Offenlegung unterliegt, einhält. Die Parteien stimmen zu, dass ein wesentlicher Verstoß gegen diesen Abschnitt oder gegen Abschnitt 2 einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursacht und dass eine Unterlassungsverfügung seitens eines Gerichts rechtlicher Zuständigkeit angemessen sein wird, um einen ersten oder fortlaufenden Verstoß gegen diese Abschnitte zu verhindern, zusätzlich zu anderen Abhilfen, auf die die entsprechende Partei möglicherweise ein Recht hat.
13. Eigentumsrechte.
Die Software Services werden lizenziert, nicht verkauft. Die hierin verwendeten Begriffe „kaufen“ und „Kauf“ in Verbindung mit Lizenzen der Software Services implizieren keine Übertragung des Eigentumsrechts. Außer für die eingeschränkten Rechte, die dem Kunden ausdrücklich von Uptrends in Abschnitt 1 gewährt wurden, erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass in Bezug auf den Kunden und Uptrends, alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche, einschließlich aller Urheberrechte, Marken, Patente, Handelsgeheimnisse, geistiger Eigentumsrechte (darunter, aber nicht darauf beschränkt, Algorithmen und Geschäftsprozesse) und sonstiger Eigentumsrechte, die aus der Bereitstellung der Software Services erwachsen oder damit in Zusammenhang stehen, ausschließlich Uptrends gehören. Dies gilt nicht für Kundendaten. Uptrends wird hiermit eine lizenzfreie, voll entgoltene, weltweite, exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unwiderrufliche und unbefristete Lizenz zur Nutzung oder Einarbeitung aller Informationen, Daten, Vorschläge, Verbesserungsanträge, Empfehlungen oder sonstigen Rückmeldungen in Bezug auf die Software Services seitens des Kunden oder seinen autorisierten Nutzern in seinen Produkten und Services gewährt. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt werden, sind Uptrends vorbehalten.
14. Zusicherungen.
Uptrends sichert dem Kunden zu, dass für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach erstem Kauf der Software Services durch den Kunden die Leistung der Software Services im Wesentlichen konform mit der veröffentlichten Dokumentation sein wird. Uptrends sichert nicht zu, dass die Software Services alle Anforderungen des Kunden erfüllen wird oder dass die Nutzung der Software Services ununterbrochen, sicher oder fehlerfrei sein wird. Soweit wie gemäß gültigem Gesetz gestattet wird Uptrends als gesamte Verpflichtung von Uptrends und seinen Lieferanten sowie als einzige und ausschließliche Abhilfe für den Kunden bei einem Verstoß gegen die vorhergehende Zusicherung nach eigenem Ermessen und zu eigenen Kosten die Software Services umgehend instand setzen. Jede Partei sichert zu, dass: (i) sie über die unternehmerische Kraft und Autorität verfügt, dieser Vereinbarung einzugehen und zu erfüllen; (ii) diese Vereinbarung nicht mit anderen Vereinbarungen oder Übereinkommen kollidiert, bei der die Partei beteiligt ist oder durch die die Partei gebunden ist und (iii) die diese Vereinbarung für eine solche Partei unterzeichnende Person ordnungsgemäß autorisiert und ermächtigt wurde, diese Vereinbarung einzugehen.
15. HAFTUNGSAUSSCHLUSS.
DIE SOFTWARE SERVICES UND ALLE ANDEREN PRODUKTE UND SERVICES, EINSCHLIESSLICH HOSTING-SERVICES DRITTER, DIE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, WERDEN „OHNE MÄNGELGEWÄHR“ MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE JEGLICHE ZUSICHERUNG UND GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, BEREITGESTELLT. AUSSER WIE AUSDRÜCKLICH IN ABSCHNITT 10 DARGELEGT LEHNT UPTRENDS HIERMIT JEGLICHE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN, GLEICH OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, IN BEZUG AUF DIESE VEREINBARUNG AB, EINSCHLIESSLICH, ABER OHNE BESCHRÄNKUNG, JEGLICHE IMPLIZIERTE ZUSICHERUNGEN DER ALLGEMEINEN GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. UPTRENDS LEHNT INSBESONDERE JEGLICHE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DES ZUSTANDS, WERTS ODER DER QUALITÄT JEGLICHER SERVICES, INFORMATIONEN ODER MATERIALIEN AB, DIE GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG BEREITGESTELLT WERDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT DARAUF, DASS JEGLICHE SOLCHE SERVICES, INFORMATIONEN ODER MATERIALIEN KORREKT, VOLLSTÄNDIG, SICHER, FORTLAUFEND, UNUNTERBROCHEN, SCHUTZFREI ODER FEHLERFREI SIND, UND LEHNT INSBESONDERE JEGLICHE ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH DER AUSFÜHRUNG DIESER ODER DEM FEHLEN VON DEFEKTEN DARIN AB, GLEICH OB VERBORGEN ODER OFFENSICHTLICH, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN, DIE AUS EINER REGELMÄSSIGEN VERHALTENSWEISE, NUTZUNG ODER HANDELSPRAXIS ENTSTEHEN. UPTRENDS LEHNT ZUDEM INSBESONDERE DIE VERANTWORTUNG FÜR PRODUKTE UND SERVICES DRITTER AB, MIT DENEN DER KUNDE EVENTUELL DIE SOFTWARE SERVICES NUTZT, UND DER KUNDE VERZICHTET AUF UND SCHLIESST INSBESONDERE JEGLICHE RECHTE UND ANSPRÜCHE AUS, DIE DER KUNDE GEGEN UPTRENDS HINSICHTLICH SOLCHER PRODUKTE UND SERVICES DRITTER ERHEBEN KÖNNTE, IN DER TRAGWEITE, WIE DIES GESETZLICH GESTATTET IST.
16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
SOWEIT GESETZLICH GESTATTET (I) WERDEN UPTRENDS ODER SEINE VERBUNDENEN RECHTSTRÄGER IN KEINEM FALL HAFTBAR, WEDER BEDINGT NOCH ANDERWEITIG, FÜR JEGLICHEN INDIREKTEN, BESONDEREN, BEILÄUFIGEN, MITTELBAREN, GESETZLICH GEREGELTEN ODER VERSCHÄRFTEN SCHADENERSATZ ODER STRAFSCHADENERSATZ SEIN, DER AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEN SOFTWARE SERVICES ODER SONSTIGEN HIERUNTER BEREITGESTELLTEN PRODUKTEN ODER SERVICES ENTSTEHEN KÖNNTE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT, HINSICHTLICH SCHÄDEN WIE ENTGANGENE GEWINNE, VERLORENE ODER BESCHÄDIGTE DATEN, VERLUST VON FIRMENWERT, ARBEITSNIEDERLEGUNG, AUSRÜSTUNGSAUSFALL ODER -FEHLFUNKTION, PERSÖNLICHER SCHADEN, SCHADEN AN EIGENTUM ODER ANDERE SCHÄDEN UND VERLUSTE, SELBST WENN EINE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER HINGEWIESEN WURDE UND UNGEACHTET DER GESETZLICHEN LEHRE ODER BILLIGKEITSTHEORIE (VERTRAG, VERGEHEN, GESETZ, SCHADENERSATZ ODER ANDERWEITIG) AUF GRUNDLAGE DERER EINE SOLCHE HAFTUNG BASIERT, UND (II) IST DIE GESAMTE, KUMULIERTE HAFTUNG SEITENS UPTRENDS UND SEINEN VERBUNDENEN RECHTSTRÄGERN GEGENÜBER DEM KUNDEN, DIE IN JEGLICHEM FALL AUF JEGLICHE WEISE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG, DEN SOFTWARE SERVICES ODER SONSTIGEN HIERUNTER BEREITGESTELLTEN PRODUKTEN ODER SERVICES ENTSTEHEN KÖNNTE, AUF DIE KÜNDIGUNG DIESER VEREINBARUNG UND MONETÄREN SCHADENERSATZ BESCHRÄNKT, DER INSGESAMT NICHT DEN GESAMTBETRAG ÜBERSTEIGT, DER TATSÄCHLICH AN UPTRENDS SEITENS DES KUNDEN GEMÄSS DIESER VEREINBARUNG WÄHREND DER ZWÖLF (12) MONATE VOR IHRER KÜNDIGUNG FÄLLIG IST ODER GEZAHLT WURDE.
17. Schadloshaltung bei geistigem Eigentum
Uptrends hält den Kunden schadlos gegenüber jegliche Ansprüche Dritter gegen den Kunden, dass die Software Services, wie sie dem Kunden durch Uptrends gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt und im Rahmen dieser Vereinbarung genutzt oder verteilt werden, gegen ein Patent, Urheberrecht, eine Marke, ein Handelsgeheimnis oder sonstige geistigen Eigentumsrechte Dritter verstößt oder sich widerrechtlich aneignet, vorausgesetzt (i) dass die Nutzung der Software Services durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Vereinbarung und der Dokumentation erfolgt; (ii) dass der Verstoß nicht durch eine Modifizierung oder Änderung der Software Services oder Dokumentation verursacht wird und/oder (iii) dass der Verstoß nicht durch eine Kombination oder Nutzung der Software Services mit nicht von Uptrends bereitgestellten Produkten verursacht wird. Uptrends Verpflichtungen zur Schadloshaltung sind davon abhängig, dass der Kunde: (i) Uptrends sofort schriftlich über den Anspruch in Kenntnis setzt; (ii) Uptrends die alleinige Kontrolle über die Auswahl eines Rechtsbeistands, einer Verteidigung und Beilegung des Anspruchs gewährt und (iii) Uptrends angemessene Unterstützung, Informationen und erforderliche Berechtigung zur Abwehr und Beilegung des Anspruchs bereitstellt und erteilt. Dieser Abschnitt legt die gesamte Haftbarkeit von Uptrends hinsichtlich der Schadloshaltung gegenüber dem Kunden dar (und ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden).
18. Allgemein
Beziehung der Parteien. Die Parteien sind unabhängige Vertragschließende. Diese Vereinbarung führt nicht zu einer Partnerschaft, einem Franchise, einem Joint Venture, einer Agentur, einem Treue- oder einem Anstellungsverhältnis. Nichts in dieser Vereinbarung erzeugt eine exklusive Beziehung oder verhindert auf irgendeine Weise, dass Uptrends ähnliche Vereinbarungen mit anderen Rechtsträgern, einschließlich, aber ohne Einschränkung, ähnlicher Kunden, eingeht oder diesen ähnliche Services anbietet. Der Kunde versteht und erkennt an, dass es Uptrends frei steht, einige oder alle Daten, Informationen, Methoden, Methodologien, Formulare, Layouts oder Ergebnisse der Produkte oder Services, die von Uptrends gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, für die Bereitstellung von Produkten oder Services für andere Kunden zu nutzen, und dass nichts in dieser Vereinbarung derart ausgelegt werden kann, dass es Uptrends’ Recht hierzu einschränkt. Services von Drittparteien. Wenn der Kunde jegliche Services von Drittparteien bzw. Dritter mit den Software Services (einschließlich Services, die eventuell eine von Uptrends bereitgestellte Programmierschnittstelle für Anwendungen (Application Programming Interface, API) nutzen) verwendet, erkennt der Kunde an, dass der Service Dritter möglicherweise auf Kundendaten zugreift und diese nutzt. Uptrends wird nicht verantwortlich für jedwede Handlung oder Unterlassung Dritter sein, einschließlich der Nutzung von Kundendaten seitens solcher Drittparteien. Der Kunde stimmt zu, den Drittpartei-Serviceanbieter hinsichtlich jeglicher Probleme zu kontaktieren, die aus der Nutzung des Drittpartei-Service seitens des Kunden entstehen. Einhaltung gültiger Gesetze. Die Software Services sind durch Rechte an geistigem Eigentum und andere deutsche Gesetze sowie internationale Gesetze und Verträge, einschließlich Rechte zu geistigem Eigentum und Exportgesetzte, geschützt. Der Kunde stimmt zu, dass er auf eine Weise die Software Services nutzt und alle Pflichten gemäß dieser Vereinbarung erfüllt, mit der alle für den Kunden und seine Nutzung der Software Services und veröffentlichten Dokumentation gültigen Gesetze eingehalten werden, einschließlich, aber nicht hierauf beschränkt, jegliche vertraglichen, gesetzlichen oder Gewohnheitsrechte und Pflichten sowie geltende Einschränkungen hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte. Die dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten Software Services können den niederländischen Kontrollgesetzen und -vorschriften sowie anderen geltenden Import- und Exportgesetzen unterliegen. Der Kunde willigt ein, alle geltenden Exportkontrollgesetze, -regeln und -vorschriften einzuhalten, die auf seine Nutzung der Software Services Anwendung finden. Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt die endgültige, vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des in ihr behandelten Gegenstands dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen oder Übereinkommen in Bezug auf den hierin behandelten Gegenstand, ob schriftlich, mündlich, elektronisch oder in sonstiger Form. Ungeachtet des Vorangehenden erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass die veröffentlichten Website-Nutzungsbedingungen von Uptrends, die derzeit über den HYPERLINK “https://www.uptrends.de/datenschutzrichtlinie-und-impressum” verfügbar sind, da sie durch Uptrends von Zeit zu Zeit in Einklang damit geändert werden, vorausgesetzt dass der Kunde von solchen Änderungen unterrichtet wurde), insbesondere für die gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellten Software Services gelten und für den Kunden und seine autorisierten Nutzer bindend sind. Im Falle eines Konflikts zwischen einer Bestimmung in dieser Vereinbarung und einer Bestimmung in solchen Website-Nutzungsbedingungen regiert die widersprüchliche Bestimmung dieser Vereinbarung. Jegliche allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf vom Kunden ausgegebene Bestellaufträge oder ähnliche Dokumente dargelegt sind, gelten nicht für die Software Services, heben diese Vereinbarung nicht auf und bilden keinen Teil von ihr und sind nichtig. Verzichtserklärung. Ein Unterlassen oder eine Verzögerung einer Partei, von einem Recht gemäß dieser Vereinbarung Gebrauch zu machen, stellt keinen Verzicht auf dieses Recht dar. Der Verzicht in Bezug auf einen Verstoß oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung wird nicht als Verzicht in Bezug auf andere oder nachfolgende Verstöße erachtet. Herrschendes Recht, Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt und wird gemäß deutschem Recht ausgelegt, ohne den Bestimmungen hinsichtlich des Kollisionsrechts oder logisch folgernden Annahmen zugunsten einer Partei Wirkung zu verleihen, außer dass der Uniform Computer Information Transactions Act nicht für diese Vereinbarung gilt. Für alle Verfahren, die aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen gilt der Gerichtsstand Düsseldorf. Die Parteien stimmen hiermit der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand zu und verzichten auf jeden Widerspruch hinsichtlich Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand. Salvatorische Klausel. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind trennbar. Für den Fall, dass eine Bestimmung oder ein Teil davon von einem Gericht als ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden wird, bleibt der übrige Teil dieser Vereinbarung unberührt und die Parteien stimmen einer Ersetzung durch eine gültige und durchsetzbare Bedingung eines solchen Gerichts zu, die sich in Sinn und Wirkung der ungültigen und nicht durchsetzbaren Bestimmung oder des Teils annähert.
Letzte Aktualisierung 23.01.2023.